Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – KL EquiDrive

Kapitel 1 – AGB Pferdetransporte

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

  • Diese AGB regeln alle Transportleistungen für Tiere (insbesondere Pferde) zwischen KL EquiDrive – Kira Lampe („Auftragnehmerin“) und dem Auftraggeber/Tierhalter („Auftraggeber“).
  • Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ausdrücklich in Textform zu.
  • Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Begriffsbestimmungen

  • Transporttermin: Vereinbarter Tag/Zeitraum für Abholung und Zustellung.
  • Wartezeit: Zeiten am Lade-/Entladeort außerhalb eines vereinbarten Freikontingents.
  • Höhere Gewalt: Außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegende Ereignisse (z. B. Krankheit, Unfall, Unwetter, Verkehrs-/Infrastrukturstörungen).

§ 3 Vertragsabschluss, Kommunikation

  • Ein Vertrag kommt durch Bestätigung eines Angebots (per E-Mail, Messenger oder SMS) oder durch Übersendung einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin zustande.
  • Termine, Preise und Leistungen gelten erst mit Auftragsbestätigung als verbindlich; vorherige Angebote sind freibleibend.
  • Die Kommunikation kann – mit Einwilligung des Auftraggebers – auch über WhatsApp/Signal erfolgen. Rechtserhebliche Erklärungen in Textform (E-Mail/Messenger) sind ausreichend.
  • Die Auftragnehmerin darf zur Vertragserfüllung Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer einsetzen.

§ 4 Leistungsbeschreibung, Durchführung

  • Die Auftragnehmerin erbringt Tiertransporte mit geeignetem Fahrzeug (bis 3,5 t). Umfang, Route, Zeiten, Haltepunkte, Lade-/Entladeort und Zusatzleistungen ergeben sich aus Angebot/Auftragsbestätigung.
  • Die Durchführung erfolgt tierschutzgerecht nach den einschlägigen Vorschriften (u. a. Tierschutzgesetz, Tierschutz-Transportverordnung, relevante EU-Vorgaben). Das Tierwohl hat oberste Priorität; Weisungen der Fahrerin zum sicheren Ablauf sind zu befolgen.
  • Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Tierwohls, der Witterung oder höherer Gewalt dürfen Route, Zeiten und Abläufe angepasst oder die Leistung verlegt/abgebrochen werden.
  • Transportbeschränkungen: Transporte unzulässiger/transportunfähiger Tiere (z. B. krank, verletzungsverdächtig, nicht abgesetzte Jungtiere, hochtragende Stuten) werden abgelehnt, soweit gesetzliche Vorgaben dies untersagen. Im Zweifel entscheidet die Auftragnehmerin im Interesse des Tieres.
  • Notfallvollmacht: In tiermedizinischen Notfällen ist die Auftragnehmerin berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers eine Tierarztpraxis/Klinik aufzusuchen und notwendige Erstmaßnahmen veranlassen zu lassen; der Auftraggeber wird unverzüglich informiert.
  • Entscheidungshoheit über Fahr-/Ruhezeiten, Pausen (Wasser, Kontrollen) sowie sichere Beladung/Unterbringung liegt bei der Auftragnehmerin.

§ 5 Pflichten und Zusicherungen des Auftraggebers/Tierhalters

  • Be-/Entladen & Zufahrten: Der Auftraggeber sorgt für geeignete Zufahrten/Abstellflächen, Beleuchtung und eine verladetaugliche Rampe. Er oder eine bevollmächtigte Person ist an beiden Orten anwesend.
  • Verlade- & Transportfähigkeit: Das Tier ist verlade- und transportfähig und stellt keine Gefahr für Menschen dar. Andernfalls kann der Transport abgebrochen werden; entstandene Kosten sind zu erstatten.
  • Gesundheit/Unterlagen: Das Tier ist (ausgenommen Klinikfahrten) frei von ansteckenden Krankheiten/Parasiten; gültiger Equidenpass wird mitgeführt.
  • Medikation/Sedierung: Sedierungen nur durch Tierarzt. Die Auftragnehmerin verabreicht keine Medikamente. Über Medikationen/Handicaps ist vorab schriftlich zu informieren.
  • Ausrüstung: Halfter/Strick, ggf. Transportgamaschen/Decken stellt der Auftraggeber in passender Größe und einwandfreiem Zustand.
  • Richtigkeit der Angaben: Alle planungsrelevanten Informationen (Tierverhalten, Abmessungen, Zusatzstopps, Ladebedingungen, Sperrzeiten, Zufahrtsbeschränkungen, Ansprechpartner) sind vollständig anzugeben; Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
  • Erreichbarkeit: Der Auftraggeber oder eine benannte Person ist am Transporttag telefonisch erreichbar.
  • Bußgelder/Gebühren am Ladeort: Gebühren/Strafzettel, die durch Weisungen des Auftraggebers (z. B. Be-/Entladen in Halteverbot) entstehen, trägt der Auftraggeber.
  • Annahmeverzug & Ersatzunterbringung: Ist am Zielort niemand empfangsbereit oder kann nicht entladen werden, darf die Auftragnehmerin das Tier vorübergehend in einem geeigneten Stall/pferdegerechten Quartier unterbringen. Sämtliche Kosten (Unterbringung, Fütterung, zusätzliche Fahrten, Wartezeit) trägt der Auftraggeber.

§ 6 Haftung

  • Grundsatz: Die Haftung der Auftragnehmerin für leichte Fahrlässigkeit ist – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
  • Tier-/Sachschäden: Für Schäden am transportierten Tier wird – außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit – nicht gehaftet. Für Zubehör/mitgeführte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  • Fahrzeugschäden: Der Tierhalter haftet für Schäden, die sein Tier am Fahrzeug verursacht, sofern diese nicht auf Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin beruhen.
  • Freistellung: Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit dem Tier stehen.
  • Verspätungen/Ausfälle: Für Verzögerungen/Ausfälle infolge höherer Gewalt (Krankheit, Fahrzeugdefekt, Unwetter, Verkehrslage etc.) wird nicht gehaftet; Folgekosten (Startgelder, Stallkosten, Verdienstausfall usw.) werden nicht ersetzt.
  • Notfälle: Tierarztkosten im Notfall trägt der Auftraggeber.

§ 7 Vergütung, Zahlungsbedingungen

  • Es gelten die im Angebot/Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise (km-/Pauschalpreise, Nacht-/Feiertagszuschläge, Zusatzstopps, Wartezeiten, Leerfahrten).
  • Dritt-/Nebenkosten (Maut, Park-/Fähr-/Tunnelgebühren, Stall-/Boxenmiete, Veterinär, Begleitpapiere) trägt der Auftraggeber.
  • Sofern nicht anders vereinbart: Anzahlung gem. Angebot; Restzahlung per PayPal oder bar unmittelbar vor Fahrtbeginn. Überweisung nur nach vorheriger Absprache und rechtzeitigem Eingang.
  • Rechnung/Quittung: über das tatsächliche Transportentgelt; kein Umsatzsteuerausweis gem. § 19 UStG.
  • Sonderreinigung/Reparatur: Übermäßige Verschmutzungen/Beschädigungen werden nach Aufwand berechnet (Mindestpauschale Sonderreinigung 49 €).
  • Zahlungsverzug: Bei Verzug werden Verzugszinsen nach § 288 BGB sowie eine angemessene Mahnpauschale je Mahnstufe fällig. Weitergehende Inkassokosten bleiben vorbehalten.

§ 8 Rücktritt/Stornierung, Umbuchung, Wartezeiten

  • Rücktritt durch den Auftraggeber: Bis 7 Tage vor Transportbeginn kostenfrei. 2–7 Tage: 25 % des vereinbarten Entgelts. 1 Tag vorher: 50 %. Weniger als 24 Stunden vor Transportbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 %.
  • Umbuchung: Einvernehmliche Terminverschiebungen sind möglich; bereits angefallene Kosten (z. B. Halteverbote, Genehmigungen, Planung) können berechnet werden.
  • Abbruch wegen Transportunwilligkeit: Zeigt sich das Tier trotz zumutbarer Bemühungen transportunwillig, werden bis dahin entstandene Kosten (Anfahrt, Lade-/Wartezeit etc.) berechnet.
  • Wartezeiten/Mehrleistungen: Nicht im Angebot enthaltene Warte-/Standzeiten, Umwege oder Zusatzstopps sind gesondert zu vergüten (gemäß Angebot/Preisliste).
  • Rücktritt/Verlegung durch die Auftragnehmerin: Bei höherer Gewalt, Sicherheits- oder Tierwohlgründen kann der Transport verlegt/abgesagt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet; weitergehende Ansprüche (z. B. Folgekosten) bestehen nicht.

§ 9 Versicherung

  • Es besteht derzeit keine Frachtführer-/Transportversicherung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Bedarf eigenständig eine entsprechende Transportversicherung für sein Tier abzuschließen.
  • Unberührt bleibt die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung der Auftragnehmerin.
  • Der Auftraggeber bestätigt, dass eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung vorliegt und für fortlaufenden Versicherungsschutz gesorgt ist.

§ 10 Mitfahrt von Begleitpersonen

  • Eine Mitfahrt ist nur nach vorheriger Absprache und nur auf dem Beifahrersitz mit angelegtem Sicherheitsgurt zulässig. Tiere dürfen ausschließlich im Transportabteil befördert werden.
  • Mitfahrende handeln auf eigene Gefahr; die Beförderung kann aus Sicherheitsgründen abgelehnt werden.

§ 11 Datenschutz

  • Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet (Rechtsgrundlagen Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und f DSGVO) und gemäß der Datenschutzerklärung.
  • Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit für die Durchführung erforderlich (z. B. Subunternehmer, Stall, Tierarzt) oder gesetzlich geboten.
  • Kommunikation über Messenger (z. B. WhatsApp) erfolgt nur mit Einwilligung des Auftraggebers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die jederzeit widerrufen werden kann.
  • Auf Wunsch werden Daten nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht.

§ 12 Verbraucherstreitbeilegung/OS-Plattform

  • Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr.
  • Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 13 Widerrufsbelehrung (Info)

Bei Dienstleistungen zu einem spezifischen Termin/Zeitraum kann das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein. Soweit dennoch ein Widerrufsrecht besteht, gilt die nachfolgende Belehrung:

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung der Erklärung.

Folgen des Widerrufs: Wir erstatten alle Zahlungen binnen 14 Tagen ab Eingang des Widerrufs. Wurde die Dienstleistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch bereits begonnen, haben Sie Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung zu leisten.

Muster-Widerrufsformular anzeigen
An:
KL EquiDrive – Kira Lampe, Pappelweg 11, 49774 Lähden
E-Mail: info@kl-equidrive.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
— Bestellt am/erhalten am: __________
— Name des/der Verbraucher(s): __________
— Anschrift des/der Verbraucher(s): __________
— Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
              

§ 14 Schlussbestimmungen

  • Aufrechnungs-/Zurückbehaltungsrecht: Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen; Zurückbehaltung nur aus demselben Vertragsverhältnis.
  • Rechtswahl/Gerichtsstand: Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand (soweit zulässig) ist Meppen.
  • Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
  • Änderungen: Änderungen/Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website einsehbar.

Kapitel 2 – AGB Vermietung Pferdetransporter

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung von Pferdetransportern durch KL EquiDrive – Kira Lampe. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nicht, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsabschluss und Reservierung

  • Mit Unterzeichnung des Mietvertrages oder der Reservierungsbestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
  • In der Regel ist eine Anzahlung von 10–20 % des Mietpreises zu leisten.
  • Rückerstattung bei Stornierung bis 7 Tage vor Mietbeginn. Bei weniger als 7 Tagen: 25 % des Mietpreises; bis zu 24 h vorher: 50 %. Bei weniger als 24 h ist der volle Mietpreis zu bezahlen.

§ 3 Mietdauer und Kilometerregelung

  • Mietdauer beginnt und endet zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten.
  • Pro Tag sind 150 km inklusive, weitere km werden mit 0,45 € berechnet.

§ 4 Mietpreis und Kaution

  • Mietpreis gemäß Vereinbarung.
  • Kaution 400 € bar bei Übergabe. Rückzahlung nach ordnungsgemäßer Rückgabe.

§ 5 Versicherung und Haftung

  • Fahrzeug ist vollkasko- (1.000 € SB) und teilkaskoversichert (150 € SB). Mieter trägt jeweilige SB im Schadensfall.
  • Mieter haftet für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder grobe Fahrlässigkeit. Schäden sind unverzüglich zu melden.
  • Keine Haftung des Vermieters für Ausfälle durch höhere Gewalt.

§ 6 Pflichten des Mieters

  • Sorgsame Behandlung des Fahrzeugs; Nutzung nur zum Transport von Pferden/Zubehör.
  • Keine Weitervermietung oder gewerbliche Nutzung.
  • Kein Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss; Einhaltung aller verkehrs- und tierschutzrechtlichen Vorschriften.

§ 7 Übergabe und Rückgabe

  • Fahrzeug wird gereinigt und vollgetankt übergeben; Rückgabe im selben Zustand.
  • Reinigungspauschale 49 € bei Verschmutzung; 25 € zzgl. Tankkosten bei nicht vollem Tank.
  • Verspätete Rückgabe kann eine Nutzungsentschädigung nach sich ziehen.

§ 8 Haftungsausschluss

  • Vermieter haftet nicht für Verspätungen oder Ausfälle infolge höherer Gewalt (z. B. Unwetter, technische Defekte, Krankheit). Folgeschäden sind ausgeschlossen.
  • Fällt der Transporter infolge technischer Defekte oder anderer nicht vom Vermieter zu vertretender Umstände kurz vor Mietbeginn aus, beschränkt sich der Anspruch des Mieters ausschließlich auf die Rückerstattung bereits gezahlter Mietbeträge. Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatzfahrzeugs besteht nicht.

§ 9 Datenschutz

  • Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, f DSGVO). Weitergabe nur, soweit erforderlich oder gesetzlich geboten. Daten werden nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht. Messenger-Kommunikation nur mit Einwilligung des Mieters (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

§ 10 Verbraucherstreitbeilegung/OS-Plattform

  • EU-Kommission: ec.europa.eu/consumers/odr. Keine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (§ 36 VSBG).

§ 11 Widerrufsbelehrung

Bei Dienstleistungen zu einem spezifischen Termin (Reservierung des Mietfahrzeugs) kann das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein. Andernfalls: 14-tägige Widerrufsfrist ab Vertragsschluss. Wertersatz bei Beginn der Leistung auf ausdrücklichen Wunsch.

§ 12 Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
  • Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Meppen.

Stand: 20.10.2026